Die Aktion ist beendet.
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
In der Schweiz gilt CHF 10
Vielen Dank für Ihre Teilnahme.
Dunlopstr. 2
D - 63450 Hanau
Telefon: +49 (0)6181-68-01
Fax: +49 (0)6181-68-1283
E-Mail: info-gdtg@goodyear-dunlop.com
Homepage: www.goodyear-dunlop.de
Erich Fric
Dr. Christian Niebling
Sturmius Wehner
Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Zentes
Sitz: Hanau, Amtsgericht Hanau
Handelsregister: AG Hanau, HR B 7163
USt-ID Nummer: DE 813 383 493
Internet / Website: www.goodyear-dunlop.de
Unternehmenskommunikation: info-gdtg@goodyear-dunlop.com
Diese Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme an der AktionsBonusChance nach der Registrierung für diese Aktion. Mit der Registrierung erklären Sie sich mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden. Veranstalter für Deutschland ist die Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH. Veranstalter für Österreich ist die Goodyear Dunlop Tires Austria GmbH. Veranstalter für die Schweiz ist die Goodyear Dunlop Tires Suisse SA.
Teilnahmeberechtigt sind vertretungsberechtigte Mitarbeiter von Unternehmen jeweils mit Firmensitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz, die Reifen der Marken Goodyear und Dunlop von der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH, Goodyear Dunlop Tires Austria GmbH oder Goodyear Dunlop Tires Suisse SA beziehen.
Um an der Aktion AktionsBonusChance teilnehmen zu können, müssen Ihre Endkunden im Aktionszeitraum vom 01.10. bis zum 31.12.2020 Goodyear-Reifen oder Dunlop-Reifen beim Teilnehmer kaufen und an den Endkunden-Aktionen von der Marke Goodyear oder Dunlop inkl. Angabe Ihrer Händler-Adresse gemäß der entsprechenden Teilnahmebedingungen der jeweiligen Aktion teilnehmen. Außerdem müssen Sie sich online auf www.abc-2020.de registrieren. Hierfür gilt der Registrierungsschluss 15.01.2021 – 23:59 Uhr.
Zur Teilnahme an der Erlangung des Bonus und der Verlosung ist die persönliche Registrierung erforderlich. Für das Gewinnspiel können nur Registrierungen berücksichtigt werden, die mit vollständiger Firmierung, Namen, einer Adresse und einer gültigen Email-Adresse über das Formular erfolgen. Bei unvollständigen oder falschen Angaben entfällt der Gewinnanspruch auch nachträglich nach einer bereits verschickten Gewinnbestätigung. V. Prüfung der übermittelten Inhalte, Pflichten des Teilnehmers 1. Alle Registrierungen werden von den in Paragraf I aufgeführten Veranstaltern geprüft. Teilnehmen können ausschließlich Registrierungen, welche die Teilnahmebedingungen erfüllen. 2. Sie verpflichten sich, keine Dateien oder sonstige Inhalte hochzuladen, die rechtswidrig, irreführend, bösartig, diskriminierend, pornographisch, bedrohlich oder sonst verabscheuungswürdig sind. Sie verpflichten sich ebenso, keine Viren oder andere bösartige Codes hochzuladen.
Der Teilnehmer erhält für jede ihm zuzuordnende Endkunden-Teilnahme, die nach der Händler-Registrierung erfolgt, einen Bonus von 10 €. In der Schweiz gelten MIGROS-Gutscheine. Das gesammelte Guthaben wird nach Aktionsende (15.01.2021) innerhalb von 2 Wochen an Sie ausgeschüttet. Dazu erhält jeder registrierte Teilnehmer zeitnah nach seiner Registrierung eine entsprechende E-Mail mit weiteren Informationen. In Deutschland wird die Ausschüttung von der Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH auf das Konto des Loyalitätsprogramms des Teilnehmers übertragen oder in Form von Amazon-Gutscheinen ausgezahlt. Eine Barauszahlung des Bonus ist NICHT möglich. In Österreich wird die Ausschüttung von der Goodyear Dunlop Tires Austria GmbH auf das Konto des Loyalitätsprogramms des Teilnehmers übertragen oder in Form von OMV-Gutscheinen (Tankgutscheine) ausgezahlt. Eine Barauszahlung des Bonus ist NICHT möglich. In der Schweiz wird die Ausschüttung von der Goodyear Dunlop Tires Suisse SA in Form von MIGROS-Gutscheinen ausgezahlt. Eine Barauszahlung des Bonus ist NICHT möglich.
Wir erheben, verarbeiten und nutzen die von Ihnen im Rahmen der Teilnahme angegebenen personenbezogenen Daten, nur zum Zwecke der Durchführung der auf dieser Internetseite angebotenen Gewinnspiele, es sei denn, Sie haben uns die weitere Nutzung der Daten ausdrücklich genehmigt. Die Verarbeitung der Daten erfolgt unter Berücksichtigung der Goodyear Datenschutzrichtlinie, welche für Ihr jeweiliges Land abrufbar ist, unter: GER https://www.goodyear.eu/de_de/consumer/general-data-protection-regulation.html AT https://www.goodyear.eu/de_at/consumer/privacy-policy.html CH https://www.goodyear.eu/de_ch/consumer/privacy-policy.html
Die in Paragraf I aufgeführten Veranstalter, behalten sich das Recht vor, den Wettbewerb aus wichtigen Gründen abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Die Veranstalter haften nicht für den verspäteten oder unvollständigen Eingang der Anmeldung oder Einreichung und kann nicht für technische Störungen, insbesondere Ausfälle des Telefonnetzes, des Netzwerkes der Elektronik oder der Computer verantwortlich gemacht werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Datenschutzverpflichtung von Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH Goodyear Tire & Rubber und seine verbundenen Unternehmen respektieren die Privatsphäre und wertschätzen das Vertrauen unserer Website-Besucher, Kunden, Verkäufer und anderen Geschäftspartner. Wir bemühen uns, personenbezogene Daten (wie nachstehend definiert) übereinstimmend mit den Gesetzen der Länder, in denen wir geschäftlich tätig sind, zu verarbeiten. In der Europäischen Union zählt hierzu ab dem 25. Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung (die „DSGVO“)1. Bei jedem Besuch auf unserer Website https://www.goodyear.eu/corporate/de/ (nachstehend auch „Goodyear“ oder „wir“ genannt) werden Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet (so wie nachstehend näher definiert). In diesem Zusammenhang handelt Goodyear als Verantwortlicher, d. h. als die für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten verantwortliche Person, die darüber entscheidet, wie und für welche Zwecke Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Diese Richtlinie dient dazu, Sie zu informieren und offen über folgende Dinge aufzuklären:
Begriffsbestimmungen
Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
„personenbezogene Daten“ sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen;
„Verarbeitung“ bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisierung, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung; das Verb „verarbeiten” ist entsprechend auszulegen; und
„Auftragsverarbeiter“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet. Tochtergesellschaften, verbundene Unternehmen oder Drittanbieter können für Goodyear als Auftragsverarbeiter tätig sein. Goodyear schließt mit allen Auftragsverarbeitern einen Datenverarbeitungsvertrag ab, um die mit der DSGVO konforme Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zu gewährleisten.
Erhebungsmethoden Das Navigieren auf einer Website verursacht per se schon die Erhebung einiger personenbezogener Daten. Einige Funktionen unsere Website erfordern jedoch, dass Sie Goodyear freiwillig zusätzliche personenbezogene Daten zur Verfügung stellen. Kategorien der erhobenen personenbezogenen Daten Folgende Informationen werden von Besuchern der Website erhoben:
Wenn Sie auf gewisse Funktionen unserer Website zugreifen oder davon profitieren wollen, fragen wir Sie möglicherweise auch nach folgenden Zusatzangaben:
Folgen der Verweigerung personenbezogener Daten
Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, Goodyear Sie betreffende personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen. Beachten Sie jedoch bitte, dass unter gewissen Umständen, die Verweigerung, personenbezogene Daten bereitzustellen oder Cookies oder Browsereinstellungen zu akzeptieren, die Nutzererfahrung beeinträchtigen und die Nutzung gewisser Funktionen der Website verhindern können.
Wenn personenbezogene Daten erhoben werden (z. B. in Formularen), geben wir immer an, ob die betreffenden Angaben verpflichtend sind (z. B. mit einem Sternchen), und was aus einer Verweigerung der Angaben folgt.
Cookies und ähnliche Technologie
Unsere Website kann „Cookies“ oder „Webbeacons“ verwenden. Ein Cookie ist eine Textdatei, die beim Besuch unserer Website auf Ihrem Computer, Gerät oder System abgelegt wird. Cookies bieten Goodyear die Möglichkeit, durch Bereitstellen individuell abgestimmter Informationen besser auf die Besucher der Website einzugehen. Das Cookie enthält Informationen, die von Ihrem Gerät erhoben und bei jedem weiteren Besuch zurück an die Website gesendet werden, um Ihre Aktionen und Einstellungen erneut verwenden zu können. Name, Adresse, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse werden dabei nicht erfasst. In unserer Cookie-Richtlinie finden sich nähere Angaben dazu, wie wir Cookies verwenden.
Je nach Stand der Technik, Implementierungskosten und Art, Umfang, Zusammenhang und Zweck der Verarbeitung sowie den unterschiedlichen Gefährdungsgraden und der gewichteten Bedeutung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, werden von Goodyear angemessene Vorkehrungen zum Schutz personenbezogener Daten getroffen, um diese vor Verlust, Missbrauch, unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung und Vernichtung zu schützen und reagieren zu können, falls personenbezogene Daten missbraucht werden, verloren gehen oder wenn unbefugterweise auf sie zugegriffen wird.
Die von Goodyear erhobenen Informationen können auf Speichersystemen von Drittparteien abgelegt werden (siehe nachstehenden Abschnitt „Drittparteien-Empfänger“). In diesen Fällen werden Drittparteien von Goodyear dazu verpflichtet, Sicherheitsmaßnahmen und -systeme zu verwenden, die die Datensicherheit gewährleisten.
Zweck der Verarbeitung
Die personenbezogenen Daten werden von Goodyear und im Auftrag von Goodyear stehenden Auftragsverarbeitern für folgende Zwecke verwendet:
Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Wir dürfen personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn wir über einen gültigen Rechtsgrund verfügen. Daher verarbeiten wir personenbezogene Daten nur, falls:
Beispiele für „legitimes Interesse“:
Drittparteien-Empfänger
Wir können personenbezogene Daten an Mitglieder unserer Belegschaft (soweit sie diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen) und andere Unternehmen der Goodyear Group übertragen. Die anderen Konzerngesellschaften müssen entweder als weiterer Verantwortlicher handeln (woraufhin wir Sie extra auf diese Verarbeitung hinweisen) oder personenbezogene Daten nur im Auftrag und auf Weisung des Verantwortlichen verarbeiten (und somit als Auftragsverarbeiter handeln).
Wir können Sie betreffende personenbezogene Daten für die Ausführung obenstehender Zwecke außerdem an Drittparteien übertragen, die nicht Teil der Goodyear Group sind, sofern sie diese zur Ausführung unserer Anweisungen benötigen; Zu diesen verarbeitenden Drittparteien gehören:
Sie betreffende personenbezogene Daten werden auch offengelegt gegenüber:
Grenzüberschreitende Datenübermittlung
Die innerhalb oder außerhalb von Goodyear übertragenen personenbezogenen Daten können auch in einem Land außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet werden, wozu die EU-Mitgliedstaaten, Island, Liechtenstein und Norwegen gehören (der „EWR“). Falls Sie betreffende personenbezogene Daten außerhalb des EWR übertragen werden, werden wir EU-Standardklauseln in den Vertrag aufnehmen, die von der Europäischen Kommission genehmigt sind, bevor wir diese Übertragung vornehmen, um sicherzustellen, dass das vorgeschriebene Schutzniveau für die übertragenen personenbezogenen Daten gewährleistet ist. Sie können diesbezüglich zusätzliche Informationen anfordern und eine Kopie der betreffenden Sicherheitsvorkehrungen erhalten, indem Sie nachstehende Rechte geltend machen (siehe Abschnitt „Ihre Rechte“).
Datenspeicherung
Goodyear bewahrt Ihre personenbezogenen Daten nur so lange auf, wie dies notwendig bzw. rechtlich zulässig ist.
Falls Einzelpersonen den Wunsch haben, sie betreffende personenbezogene Daten vor Ablauf dieser Frist aus unserer Datenbank zu löschen, können sie dies wie nachstehend beschrieben beantragen.
Sie haben ein Auskunftsrecht in Bezug auf die von Goodyear gemäß dieser Richtlinie verarbeiteten personenbezogenen Daten. Falls Sie glauben, dass wir im Besitz falscher oder unvollständiger Informationen zu Ihrer Person sind, können Sie zudem die Berichtigung dieser Daten beantragen. Goodyear wird alle Angaben unverzüglich berichtigen.
Sie haben zudem das Recht:
Sie haben zudem das Recht auf Datenübertragbarkeit. Dieses Recht dient dazu, von Goodyear die von Ihnen bereitgestellten personenbezogenen Daten in einem strukturierten, gemeinhin nutzbaren und maschinenlesbaren Format zu erhalten und die Übertragung dieser personenbezogene Daten – ungehindert durch Goodyear und unter Einhaltung Ihrer eigenen Vertraulichkeitspflichten – an eine Drittpartei zu beantragen.
Um obenstehende Rechte geltend zu machen, senden Sie zwecks Identifizierung bitte eine E-Mail mit einem beidseitigen Scan/einer beidseitigen Kopie Ihres Ausweises oder Ihres Reisepasses an info@goodyear.de.
Falls Sie keine E-Mail oder andere Mitteilungen von Goodyear erhalten möchten, passen Sie bitte Ihre Kommunikationseinstellungen an, indem Sie eine E-Mail an info@goodyear.de senden. Goodyear bearbeitet Anträge zur Löschung von Namen aus Postversand- oder Mailinglisten unter Einhaltung geltender Datenschutzgesetze. Falls Sie Fragen haben oder nicht damit zufrieden sind, wie Goodyear Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet, informieren Sie uns bitte, indem Sie eine Nachricht an Goodyear Dunlop Tires Germany GmbH, Dunlopstr. 2, D - 63450 Hanau oder eine E-Mail an info@goodyear.de senden. Wir prüfen Ihre Frage oder Beschwerde und beantworten sie so bald wie möglich. Sie haben außerdem das Recht, Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzbehörde einzulegen.
Andere Websites
Die Website kann Links auf Websites enthalten, die nicht zu Goodyear gehören; wir bemühen uns nach Kräften darum, unsere Website nur mit solchen Websites zu verlinken, die unseren Datenschutzstandards entsprechen. Für den Inhalt oder die Datenschutzpraktiken anderer Websites übernimmt Goodyear jedoch keine Haftung.
Kinder
Personenbezogene Daten (wie etwa Name, Adresse und Telefonnummer) von Kindern unter 16 Jahren werden von Goodyear auf keiner Website wissentlich erhoben, verwendet oder offengelegt, ohne die vorherige Zustimmung eines Elternteils oder gesetzlichen Vormunds. Es ist Kindern unter 16 Jahren von Goodyear untersagt, sich für Wettbewerbe oder Werbeaktionen auf dieser Website anzumelden oder teilzunehmen. Falls ein Elternteil oder der gesetzliche Vormund eines Kindes unter 16 Jahren vermutet, dass sein Kind Goodyear personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt hat, so sollte das Elternteil oder der gesetzliche Vormund Goodyear darüber informieren, falls die Löschung der betreffenden Daten aus dem System von Goodyear gewünscht wird. Falls Goodyear erfährt, dass es im Besitz personenbezogener Daten eines Kindes unter 16 Jahre ist und diese Daten in abrufbarer Form bei Goodyear gespeichert sind, so löscht Goodyear diese Informationen aus seinen vorhandenen Dateien.
Jede Person unter 16 Jahren muss die Zustimmung ihrer Eltern oder ihres gesetzlichen Vormunds einholen, bevor sie personenbezogene Daten auf dieser Website verwendet oder offenlegt.
Aktualisierungen dieser Richtlinie
Spätere Aktualisierungen in Bezug auf die hier beschriebene Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten werden Ihnen im Voraus auf unserer Website (über ein Pop-up-Fenster oder auf andere Weise) sowie über unsere anderen gängigen Kommunikationskanäle (z. B. per E-Mail, falls verfügbar) mitgeteilt.
1 Die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
2 Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.
Die Aktion gilt für die Marke Goodyear und Dunlop.
Sie müssen sich hier einfach nur registrieren und in der Sommersaison Ihre Endkunden zu Goodyear-Aktionskunden oder Dunlop-Aktionskunden machen, indem Sie sie ihnen den jeweiligen Aktionsflyer mitgeben und überzeugen, an einer der beiden Endverbraucheraktionen teilzunehmen.
Ihre Endkunden müssen mindestens einen Reifen der Marke Goodyear oder Dunlop im Aktionszeitraum kaufen, um an der entsprechenden Endverbraucheraktion teilzunehmen.
Ihre Endkunden müssen mindestens einen Reifen der Marke Goodyear oder Dunlop im Aktionszeitraum kaufen und anschließend an der jeweiligen Endverbraucheraktion online teilnehmen. Pro teilnehmenden Endkunden, der Ihren Betrieb als Reifenhändler angibt, erhalten Sie 10 € / CHF 10,- auf Ihr Aktions-Konto.
Zwei Wochen nach Aktionsende erfolgt die Auszahlung des Guthabens. Zur Auszahlungsoption erhalten Sie zeitnah nach der Registrierung eine entsprechende E-Mail mit weiteren Informationen. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.